ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN VON INTECTIV D.O.O.

(Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Waren und Dienstleistungen)

1.1 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer INTEC TIV d.o.o., Ljubljanska cesta 24 A, 4000 Kranj, Republik Slowenien, (nachstehend „Verkäufer“ genannt) und den Käufern von Leiterplatten und Produkten des Verkäufers (nachstehend „Ware“ genannt).

1.2 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren ausdrücklich etwas anderes in Bezug auf einzelne Rechte oder Pflichten, und sind Bestandteil des Verkaufs von

Verträge.

1.3 Nur schriftlich geschlossene Verträge sind gültig. Als schriftlich gilt jede Kommunikation mittels geeigneter Telekommunikationsmittel (Fax, E-Mail, etc.).

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Käufers, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

1.5 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen treten mit der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer in Kraft und werden auf der Website www.intectiv.com veröffentlicht.

2.1 Alle Unterlagen (Bestellungen, Anfragen des Käufers und Angebote, Spezifikationen, Dokumente) bedürfen der Schriftform. Eine Bestellung gilt als schriftlich, wenn sie dem Verkäufer per Post, Fax oder auf elektronischem Wege übermittelt wird.

2.2 Der Käufer hat den Auftrag klar und eindeutig mit allen notwendigen Informationen, Spezifikationen und technischen Anforderungen zu definieren. Der Käufer hat alle technischen Unterlagen und technischen Anforderungen für die Herstellung der Waren (Leiterplatten) bei der ersten Bestellung und bei jeder nachfolgenden Änderung zu liefern. Im Falle einer unvollständigen Dokumentation durch den Käufer hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers die fehlende und unzureichende technische Dokumentation zu vervollständigen, wobei sich die Lieferfristen entsprechend verlängern und mit dem Datum des Eingangs der vollständigen Dokumentation beginnen, was von den Parteien schriftlich zu dokumentieren ist.

2.3 Nach Erhalt einer Anfrage des Käufers erstellt der Verkäufer innerhalb von 24 Stunden ein schriftliches Angebot, das die Menge, den Verkaufspreis, die Liefertermine, den Lieferort und die technischen Spezifikationen gemäß den Anforderungen des Käufers enthält.

2.4 Erteilt der Käufer an einem Werktag bis 10 Uhr einen Auftrag, so gilt dieser Tag als erster Tag der Lieferfrist. Wenn der Käufer eine Bestellung nach 10 Uhr aufgibt, ist der erste Tag der Lieferfrist der nächste Werktag nach der Auftragserteilung nach 10 Uhr.

2.5 Die Gültigkeitsdauer des vom Verkäufer unterbreiteten Angebots beträgt 30 Arbeitstage, es sei denn, im Angebot ist eine andere Gültigkeitsdauer angegeben.

2.6 Nur schriftlich abgegebene Angebote sind für den Verkäufer verbindlich.

2.7 Die Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Käufer während der Gültigkeitsdauer des Angebots gilt als Begründung des Vertragsverhältnisses.

2.8 Die Bestellung des Käufers, das Angebot des Verkäufers, die Angebotsbestätigung des Käufers und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den Vertrag.

zwischen den Parteien (dem Verkäufer und dem Käufer), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.9 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Annahme durch beide Parteien.

3.1 Die im Angebot des Verkäufers genannten Preise und die Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Käufer haben eine maximale Gültigkeit von 1 Monat. Ausgenommen sind Verträge, die auf jährlicher Basis abgeschlossen werden, für die eine gesonderte Preisgültigkeit festgelegt wird.

3.2 Die Preise sind in USD oder EUR angegeben und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und FCA-Lager des Verkäufers (ab Werk), sofern nicht anders zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart.

3.3 Im Falle einer informativen Anfrage eines potentiellen Käufers unterbreitet der Verkäufer ein informatives Angebot mit informativen Preisen, das jedoch nicht bindend ist.

3.4 Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und der Bestellung des Käufers unterbreitet der Verkäufer ein Angebot mit Preisen, das jedoch ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Angebots durch den Käufer verbindlich ist und Bestandteil des abgeschlossenen Kaufvertrags ist. Änderungen seitens des Käufers oder des Verkäufers bedürfen zu ihrer Gültigkeit und Verbindlichkeit der schriftlichen Vereinbarung.

3.5 Der Verkäufer verpflichtet sich, die Zahlungen gemäß dem angenommenen Angebot des Käufers innerhalb von 15 Tagen nach Versand der Waren an die in der Bestellung angegebene Adresse, die Grundlage des angenommenen Angebots ist, in Rechnung zu stellen.

3.6 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab dem Datum des Eingangs der Rechnung beim Käufer, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

3.7 Die Zahlungen sind ohne Abzug und in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu leisten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Verkäufer den Kaufpreis auf dem Transaktionskonto erhalten hat.

3.8 Ist der Käufer mit der vereinbarten Zahlung in Verzug, hat der Verkäufer das Recht: die Lieferung bis zur Zahlung auszusetzen und damit die Lieferfristen entsprechend zu verlängern, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle Beitreibungskosten zu berechnen, vom Vertrag zurückzutreten.

4.1 Die Frist für die Herstellung und Lieferung richtet sich nach dem Angebot und läuft ab:

a) die Annahme des Angebots durch den Käufer, oder,

b) das Datum, an dem der Käufer und der Verkäufer alle erforderlichen Unterlagen endgültig zusammengestellt und ausgetauscht und alle noch offenen technischen Fragen geklärt haben, wobei alle unter a und b genannten Punkte schriftlich festzuhalten sind.

4.2 Der Verkäufer hat das Recht, die Lieferung zurückzuhalten, wenn der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung mit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer in Verzug ist.

4.3 Sollte der Verkäufer nicht in der Lage sein, innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, so hat er den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen, die Dauer der Verzögerung abzuschätzen und den Käufer über den neuen Liefertermin zu informieren.

4.4 Bei nachträglichen Wünschen und Änderungen des Käufers verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend und der im Angebot genannte Preis wird entsprechend angepasst.

4.5 Falls Verzögerungen bei der Herstellung und/oder Lieferung durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände verursacht werden, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (z.B. Erdbeben, Feuer, Überschwemmung, Verzögerung oder Verweigerung von behördlichen Genehmigungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Verzögerung durch den Lieferanten des Verkäufers usw.), und die Gründe für diese Verzögerung ordnungsgemäß schriftlich dokumentiert sind, wird die Herstellungs- und/oder Lieferfrist für die Dauer dieser Gründe verlängert.

4.6 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Verspätungen, die durch die Beförderer der Waren verursacht werden.

5.1 Die verkauften Waren bleiben nach der Lieferung in den Besitz des Käufers so lange Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den vollen Kaufpreis, etwaige Zinsen und eventuelle Inkassokosten bezahlt hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer die Lieferung der Waren bereits abgeschlossen hat.

6.1 Eine Reklamation des Käufers berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Zahlung.

6.2 Der Verkäufer übernimmt die Verantwortung für Waren, die in Übereinstimmung mit den technischen Unterlagen, Spezifikationen und schriftlichen Vereinbarungen von kompetenten Personen des Verkäufers hergestellt werden.

6.3 Der Käufer kann Ansprüche geltend machen für:

a) mengenmäßige Mängel – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Ware beim Käufer

b) beschädigte verpackte Sendungen – sofort bei Empfang durch den Beförderer und schriftliche Anzeige des Verkäufers

c) Qualitätsmängel – innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 (sechs) Monaten ab der Lieferung der Ware.

6.4 Der Käufer muss dem Verkäufer den Mangel schriftlich mit einer detaillierten Beschreibung melden und den Verkäufer auffordern, die Sache zu besichtigen und die Reklamation zu analysieren.

6.5 Sollte sich die Reklamation als berechtigt erweisen, führt der Verkäufer alle Analysen und Kontrollen durch, um festzustellen, warum der Mangel aufgetreten ist, und versucht, den festgestellten Mangel zu beheben, und der Käufer liefert dem Verkäufer alle reklamierten Waren.

7.1 Zum Zwecke der ununterbrochenen Belieferung des Käufers, der Lieferung zum gewünschten Zeitpunkt und der Vorab-Preisgarantie der Waren zu normalen Standardbedingungen hat der Käufer die Möglichkeit, Waren zum Rückruf zu bestellen. Die vom Käufer zum Rückruf bestellten Waren befinden sich in den Räumlichkeiten des Verkäufers und haben eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten in unverarbeitetem Zustand ab dem Zeitpunkt der Herstellung/Produktion der Waren.

7.2 Die Lieferfrist für zurückgerufene Waren beträgt 14 Tage, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Die Zahlungen sind vom Käufer bei Erhalt der zurückgerufenen Waren durch den Verkäufer zu leisten. Der Mindestwert der zurückgerufenen Waren beträgt 100 EUR.

7.3 Bei der Bestellung von Waren zum Rückruf vereinbaren die Parteien eine Frist, innerhalb derer der Käufer die bestellten Waren zurückrufen muss. Die maximale Frist für den Rückruf der Waren beträgt 1 Jahr ab der Auftragsbestätigung des Käufers, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Wenn der Käufer die Waren nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückruft, wird der Verkäufer den Käufer auffordern, die Waren vollständig zurückzurufen. Reagiert der Käufer nicht oder ruft er die Waren auch nach der Aufforderung zum Rückruf nicht zurück und sind seit der Aufforderung zum Rückruf drei Monate verstrichen, ist der Verkäufer berechtigt, den Teil der Waren, der nicht zurückgerufen wurde, als verkauft und an den Käufer geliefert zu betrachten oder zu betrachten und den entsprechenden Teil der Waren, der nicht zurückgerufen wurde, auf dieser Grundlage in Rechnung zu stellen.

8.1 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an den Waren, die dem Käufer infolge der verspäteten Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer oder infolge der Bereitstellung falscher oder ungenauer Informationen, Spezifikationen, Entwürfe oder sonstiger Daten durch den Käufer entstehen, und ist berechtigt, die Erstattung von Kosten, Verlusten oder Schäden zu verlangen.

8.2 Der Käufer trägt alle Kosten, die sich aus einer fehlerhaften Spezifikation ergeben, die der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.

8.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht unmittelbar an den Waren entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und/oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

8.4 Haben die Parteien eine Vertragsstrafe vereinbart, ist jede weitere Forderung, Zahlung, Verpflichtung aus dem Titel, für den die Vertragsstrafe vereinbart wurde, ausgeschlossen.

9.1 Der Käufer kann ausnahmsweise vom Vertrag zurücktreten, wenn er:

a) der Lieferverzug unangemessen lang ist und die Verpflichtung trotz einer vereinbarten Nachfrist nicht erfüllt wird.

b) wenn der Verkäufer die Lieferung der Ware vorsätzlich oder grob fahrlässig unmöglich macht.

9.2 Der Verkäufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:

a) wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen und der Käufer die geforderten finanziellen Sicherheiten nicht stellt oder wenn gegen den Käufer ein Konkurs- oder Zwangsverwaltungsverfahren läuft.

b) wenn er infolge höherer Gewalt, eines Streiks oder anderer Umstände, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

9.3 Die Rücktrittserklärung muss in einer eindeutigen schriftlichen Erklärung erfolgen und an die Adresse des Verkäufers INTEC TIV, d.o.o., Ljubljanska cesta 24A, 4000 Kranj gesendet werden.

10.1 Treten nach Vertragsschluss Umstände ein, die einer der Parteien die Erfüllung ihrer Verpflichtungen erschweren oder die Erreichung des Vertragszwecks unmöglich machen, und zwar in einem solchen Ausmaß, dass der Vertrag offensichtlich nicht mehr den Erwartungen der Parteien entspricht und es nach der Verkehrsauffassung unzumutbar wäre, die Aufrechterhaltung des Vertrags zu erwarten, so kann die Partei, deren Erfüllung erschwert ist, oder die Partei, die durch die veränderten Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist, die Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangen.

10.2 Das Vertragsverhältnis darf nicht gekündigt werden, wenn die Partei, die sich auf die geänderten Umstände beruft, diese bereits bei Vertragsschluss hätte berücksichtigen müssen oder wenn die Partei, die sich auf die geänderten Umstände beruft, die Folgen der geänderten Umstände hätte vermeiden oder abwenden können. In einem solchen Fall ist die Partei, die sich auf die geänderten Umstände beruft, schadenersatzpflichtig.

10.3 Die Partei, die die Kündigung beantragt, kann sich nicht auf veränderte Umstände berufen, die nach Ablauf der für die Erfüllung ihrer Verpflichtung gesetzten Frist eingetreten sind.

10.4 Der Vertrag wird nicht gekündigt, wenn die andere Partei eine angemessene Änderung der betreffenden Bedingungen anbietet oder ihr zustimmt.

10.5 Im Falle der Beendigung des Vertrages sind die Parteien verpflichtet, einander alle erhaltenen Leistungen zurückzugeben oder zu erstatten. Eine etwaige Wertminderung ist in diesem Fall zu berücksichtigen.

11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben, und sonstige Informationen aus dem Vertragsverhältnis während der Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung vertraulich zu behandeln.

11.2 Skizzen, Diagramme, Berechnungen, Formeln, Anweisungen, Schriften, Korrespondenz, Protokolle, Vertragsunterlagen und sonstige Informationen in materieller oder immaterieller Form gelten als Geschäftsgeheimnisse.

11.3 Der Kunde haftet für materielle und immaterielle Schäden aus der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen nach dieser Klausel.

11.4 Die Parteien können nur schriftlich eine Ausnahme von dieser Bestimmung machen.

12.1 Interne Ausführungsunterlagen, Pläne, technische Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Gerberas und dergleichen sind geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über Vervielfältigung und Nachahmung, d.h. sie dürfen vom Käufer nicht ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers verwendet werden.

12.2 Die Parteien sind verpflichtet, die Daten vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.

12.3 Die in Artikel 12.1 genannte Dokumentation wird ausschließlich beim Verkäufer aufbewahrt; sollte der Käufer jedoch die in Artikel 12.1 genannte Dokumentation benötigen, kann er sie gegen eine Gebühr gemäß einer Vereinbarung mit dem Verkäufer erhalten.

13.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, die ihm vom Käufer zur Verfügung gestellte technische Dokumentation, die Ausführungsdokumentation, einzuhalten, und jede Ware muss die ISO 9001, ISO 14001 und UL-Zertifizierung sowie die ROHS-Richtlinie und die REACH-Verordnung für jede Bestellung und Herstellung erfüllen.

14.1 Die Angestellten, Beauftragten, Vertragsbediensteten und Vertragsvermittler des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über die in diesen schriftlichen Bedingungen oder in den Angeboten des Verkäufers selbst enthaltenen Angaben hinausgehen. Vereinbarungen sind nur in den schriftlichen Angeboten gültig, bloße mündliche Erklärungen der Beauftragten des Verkäufers sind für den Verkäufer nicht verbindlich, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich genehmigt.

15.1 Der Käufer hat die gelieferten Waren unter besonderen Bedingungen zu lagern. Die Lagerbedingungen und die Lagerdauer beeinflussen die Qualität der Waren. Die Mindestanforderungen an die Lagerung sind:

a) Temperatur: 20 ̊C (± 5 ̊)

b) Relative Luftfeuchtigkeit: 40% (± 20%)

15.2 Für den Fall, dass der Käufer die Ware vor der Verwendung und Verarbeitung nicht ordnungsgemäß gelagert hat, lehnt der Verkäufer jegliche Haftung ab und erkennt keine Gewährleistungsansprüche an.

16.1 Für Waren, die der Käufer nicht innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung an den Käufer in seine Produkte einbaut oder nachbearbeitet, gewährt der Verkäufer eine Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab dem Lieferdatum.

17.1 Der Käufer verpflichtet sich, Forderungen, die er gegenüber dem Verkäufer hat, nicht ohne schriftliche Bestätigung des Verkäufers an Dritte abzutreten. Als schriftliche Bestätigung gelten auch alle mit diesem Kommunikationsmittel übermittelten Mitteilungen.

18.1 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Beziehungen, es sei denn, die Parteien haben im Voraus ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Parteien verpflichten sich zur gütlichen Beilegung aller Konflikte zwischen ihnen. Sollte eine gütliche Beilegung der Meinungsverschiedenheit zwischen den Parteien nicht möglich sein, ist das Gericht am Sitz des Verkäufers für die Beilegung der Streitigkeit zuständig.

18.2 Die Vertragsparteien vereinbaren zur Regelung ihrer gegenseitigen Beziehungen die ausschließliche Anwendung des Rechts am Sitz des Verkäufers.

18.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht und treten am 1. August 2017 in Kraft.

Matjaž Levar
Direktor von INTECTIV, d.o.o.

Allgemeine Verkaufsbedingungen von IntecTiv d.o.o.

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